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Mitgliedschaft Jeder Unternehmer ist Mitglied der für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft. Der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft (HWBG) und der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft (MMBG) gehören Unternehmen an, die
Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf fast das gesamte Land Nordrhein-Westfalen, die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier vom Lande Rheinland-Pfalz sowie bei der MMBG auch noch auf das Land Sachsen-Anhalt und das Land Sachsen (ohne den ehemaligen Bezirk Chemnitz). Die Unternehmer melden sich binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens an. Sie teilen dabei ihrer Berufsgenossenschaft folgendes mit:
Ein Vordruck zur Unternehmensbeschreibung steht Ihnen oben rechts unter dem roten Balken zur Verfügung. |
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