Mitgliedschaft

Jeder Unternehmer ist Mitglied der für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft. Der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft (HWBG) und der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft (MMBG) gehören Unternehmen an, die

  • auf warmen Wege Erze aufbereiten (HWBG)
  • Eisen, Stahl und NE-Metalle erzeugen (HWBG)
  • Eisen, Stahl und NE-Metalle zu Halbzeugen und zu Walzwerkserzeugnissen verarbeiten (HWBG)
  • überwiegend Eisen, Stahl, NE-Metall und Kunststoffe be- oder verarbeiten (MMBG)


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Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf fast das gesamte Land Nordrhein-Westfalen, die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier vom Lande Rheinland-Pfalz sowie bei der MMBG auch noch auf das Land Sachsen-Anhalt und das Land Sachsen (ohne den ehemaligen Bezirk Chemnitz).

Die Unternehmer melden sich binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens an. Sie teilen dabei ihrer Berufsgenossenschaft folgendes mit:

  • die Art und den Gegenstand des Unternehmens,
  • die Zahl der Versicherten und
  • den Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen

Ein Vordruck zur Unternehmensbeschreibung steht Ihnen oben rechts unter dem roten Balken zur Verfügung.

roter Balken

Anmeldung

 

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