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Freiwillige Versicherung Unternehmer, ihre im Unternehmen mitarbeitenden nicht beschäftigten Ehegatten und Personen, die in Kapital- oder Personengesellschaften wie Unternehmer selbständig tätig werden, sind nicht automatisch bei der Berufsgenossenschaft versichert. Durch eine freiwillige Versicherung können sie aber in den Genuss des gesamten Leistungsspektrums der gesetzlichen Unfallversicherung kommen. Sie wählen dann die Versicherungssumme frei zwischen 18.396 Euro (in Ostdeutschland 15.624 Euro) und 72.000 Euro. Das tatsächliche Einkommen spielt keine Rolle. Je höher die Versicherungssumme ist, desto höher sind auch Geldleistungen nach einem Arbeitsunfall oder dem Eintritt einer Berufskrankheit. Die Leistungen für die Rehabilitation sind unabhängig von der Versicherungssumme. |
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