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Versicherung Beschäftigte oder Selbständige können gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten grundsätzlich nur versichert sein, wenn sie in Deutschland tätig werden. Die Ausdehnung dieses Versicherungsschutzes auch auf Tätigkeiten im Ausland wird durch
geregelt. Hierbei wird im Einzelfall vorausgesetzt, dass die Entsendung einer Person ins Ausland
Viele wichtige Hinweise und Hilfen zu diesem Thema finden Sie unter www.dvka.de im Ordner "Arbeiten im Ausland". Außerdem erhalten Sie dort Zugriff auf die Rechtsquellen. Besteht hiernach kein Versicherungsschutz im Ausland, bietet sich die von den Vertreterversammlungen der Metall-Berufsgenossenschaften eingerichtete Auslandsversicherung an. |
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