Beiträge

Grundsätzlich wird die Sozialversicherung durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern anteilig finanziert. Ausnahme ist die gesetzliche Unfallversicherung: Hier leisten allein die Unternehmer die Beiträge, weil die Berufsgenossenschaften die Haftung für Risiken der Betriebe übernehmen.

Die Berufsgenossenschaften erheben die Beiträge nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres im Umlageverfahren. Der ermittelte Bedarf (Umlagesoll) wird auf die Unternehmen verteilt. Berechnungsgrundlagen sind  grundsätzlich die Gefahrklassen und Arbeitsentgelte. Beitragszuschläge oder Beitragsnachlässe sind ein zusätzlicher Anreiz.

Das Umlagesoll der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat sich für das Jahr 2008 auf 9,260 Mrd. € belaufen. Dies entspricht einem Durchschnittsbeitrag von 1,26 Prozent der Löhne und Gehälter. 1960 waren es noch 1,51 Prozent. Die Berufsgenossenschaften sind damit der einzige Zweig der Sozialversicherung, der langjährig stabile, sogar leicht sinkende Beiträge aufzuweisen hat.

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