Beitragsberechnung

Im Herbst des Jahres 2008 ist das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) in Kraft getreten. Die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung wurde zum Teil geändert. Die neuen Regelungen sind gerechter, weil sie die aktuellen Verhältnisse besser berücksichtigen. Sie sind seit dem Umlagejahr 2008 wirksam. Wichtig ist insbesondere:

Die Finanzierung der Rentenlasten der gewerblichen Berufsgenossenschaften wird auf der Basis eines neuen Solidarverfahrens, der Lastenverteilung, durchgeführt. Eine ausführliche Darstellung der Beitragsberechnung anhand eines Beispiels finden Sie in der Erläuterung, die rechts unterhalb des roten Balkens angewählt werden kann.

Durch die Lastenverteilung wird der seit vielen Jahren bekannte Lastenausgleich ab 2008 in sechs Stufen, also bis zum Jahr 2014, völlig abgelöst. Auch hierauf geht die Erläuterung der Beiträge 2009 ein.

Die Sonderumlage des Insolvenzgelds wird seit 2009 nicht mehr von den Berufsgenossenschaften durchgeführt. Seitdem müssen die Arbeitgeber einen monatlichen Umlagebeitrag entrichten. Diese Umlage ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen.

roter Balken

Erläuterung der Beiträge 2009

Einzugsermächtigung-
Lastschriftverfahren

Beratung / Service >> Mitgliedschaft und Beitrag - Beitragsberechnung