Arbeitsentgelt, Lohnnachweis

Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelte sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Dem Grunde nach sind alle lohnsteuerpflichtigen Entgelte nachweispflichtig. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind darüber hinaus lohnsteuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit dem Entgelt hinzuzurechnen.

Wertguthaben
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Wertguthabenvereinbarungen haben sich verändert. Einzelheiten, die auch beim Lohnnachweis zu beachten sind, ergeben sich aus dem Merkblatt Wertguthaben.

Lohnnachweis
Die Arbeitsentgelte sind im jährlichen Lohnnachweis zur Beitragsberechnung mitzuteilen. Es sind Bruttoentgelte zu melden. Das Arbeitsentgelt wird für jeden Beschäftigten aber nur bis zum Höchstarbeitsentgelt berücksichtigt, das bei der HWBG und der MMBG momentan 72.000 EURO beträgt. Der Jahreslohnnachweis muss bis zum 11. Februar des Folgejahres eingereicht werden.

Lohnnachweis online ausfüllen
Der Jahreslohnnachweis kann auch über eine geschützte Webseite übermittelt werden. Dieser Bereich ist nur nach vorheriger Anmeldung für einen bestimmten Personenkreis mit Passwort einsehbar. Nutzen Sie das Anmeldeformular, um Ihre individuelle Benutzerkennung mit den Zugangsdaten anzufordern.

Lohnnachweis - neue Meldepflichten
Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) erweitert die Meldepflichten der Arbeitgeber gegenüber den Einzugstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach der DEÜV. Bis zum Jahre 2012 muss neben dem bisher üblichen Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft auch eine personenbezogene Meldung je Arbeitnehmer an die Einzugstellen erfolgen, danach wird der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft entfallen.
Über die Einzelheiten zum neuen Meldeverfahren informieren die Krankenkassen. Regelmäßig ist jedenfalls eine Anpassung oder Neubeschaffung der Software für die Lohnbuchhaltung erforderlich, die nun einen „Datenbaustein Unfallversicherung“ enthalten muss. Die Entgeltmeldungen im DEÜV-Verfahren erfordern dabei für jeden Arbeitnehmer folgende zusätzliche Daten:

1. Betriebsnummer der Berufsgenossenschaft MMBG: 34217193
2. Mitgliedsnummer (MTNR) des Unternehmens (z.B. 120012345) (neunstellig, gemäß MTNR)
3. Gefahrtarifstelle, teils „Strukturschlüssel“ genannt (z.B. 151501) (gemäß Lohnnachweisvordruck 2009)
4. Unfallversicherungspflichtiges Entgelt (gemäß Lohnnachweisanleitung)
5. Arbeitsstunden (gemäß Lohnnachweisanleitung)

 

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