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Arbeitsentgelt, Lohnnachweis
Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelte sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer
Beschäftigung, gleichgültig ob ein Rechtsanspruch auf die
Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder Form sie geleistet
werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang
mit ihr erzielt werden. Dem Grunde nach sind alle lohnsteuerpflichtigen
Entgelte nachweispflichtig. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind
darüber hinaus lohnsteuerfreie Zuschläge für Nacht-,
Sonntags- oder Feiertagsarbeit dem Entgelt hinzuzurechnen.
Wertguthaben
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Wertguthabenvereinbarungen haben sich verändert. Einzelheiten, die auch beim Lohnnachweis zu beachten sind, ergeben sich aus dem Merkblatt Wertguthaben.
Lohnnachweis
Die Arbeitsentgelte sind im jährlichen Lohnnachweis zur Beitragsberechnung
mitzuteilen. Es sind Bruttoentgelte zu melden. Das Arbeitsentgelt
wird für jeden Beschäftigten aber nur bis zum Höchstarbeitsentgelt
berücksichtigt, das bei der HWBG und der MMBG momentan 72.000 EURO
beträgt. Der Jahreslohnnachweis muss bis zum 11. Februar des Folgejahres
eingereicht werden.
Lohnnachweis online ausfüllen
Der Jahreslohnnachweis kann auch über eine geschützte Webseite
übermittelt werden. Dieser Bereich ist nur nach vorheriger Anmeldung
für einen bestimmten Personenkreis mit Passwort einsehbar. Nutzen
Sie das Anmeldeformular, um Ihre individuelle Benutzerkennung mit den
Zugangsdaten anzufordern.
Lohnnachweis - neue Meldepflichten
Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) erweitert die Meldepflichten der Arbeitgeber gegenüber den Einzugstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach der DEÜV. Bis zum Jahre 2012 muss neben dem bisher üblichen Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft auch eine personenbezogene Meldung je Arbeitnehmer an die Einzugstellen erfolgen, danach wird der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft entfallen.
Über die Einzelheiten zum neuen Meldeverfahren informieren die Krankenkassen. Regelmäßig ist jedenfalls eine Anpassung oder Neubeschaffung der Software für die Lohnbuchhaltung erforderlich, die nun einen „Datenbaustein Unfallversicherung“ enthalten muss. Die Entgeltmeldungen im DEÜV-Verfahren erfordern dabei für jeden Arbeitnehmer folgende zusätzliche Daten:
| 1. Betriebsnummer der Berufsgenossenschaft |
MMBG: 34217193 |
| 2. Mitgliedsnummer (MTNR) des Unternehmens (z.B. 120012345) |
(neunstellig, gemäß MTNR) |
| 3. Gefahrtarifstelle, teils „Strukturschlüssel“ genannt
(z.B. 151501) |
(gemäß Lohnnachweisvordruck 2009) |
| 4. Unfallversicherungspflichtiges Entgelt |
(gemäß Lohnnachweisanleitung) |
| 5. Arbeitsstunden |
(gemäß Lohnnachweisanleitung) |
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