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Durch die Gefahrklassen wird die Beitragshöhe nach den Gefährdungsrisiken der einzelnen Gewerbezweige abgestuft. Beim Beitragsausgleich durch Nachlässe und Zuschläge hingegen schlägt sich der Erfolg oder Misserfolg der Prävention im eigenen Unternehmen unmittelbar in finanziellen Vor- oder Nachteilen nieder. Mit ihren Leistungen im Umlagejahr berücksichtigt das Beitragsausgleichsverfahren
Es berücksichtigt nicht
Ist das einzelne Unternehmen niedriger als der Durchschnitt aller Betriebe belastet, wird ein Nachlass auf den Beitrag gewährt. Übersteigt hingegen die Belastung des einzelnen Unternehmens den Durchschnitt aller Betriebe, muss ein Zuschlag zum Beitrag berechnet werden. Über die berücksichtigten Versicherungsfälle verschaffen Belastungslisten Aufschluss. Belastungslisten können auf dem Postwege angefordert oder über eine geschützte Webseite bereitgestellt werden. Dieser Bereich ist nur nach vorheriger Anmeldung für einen bestimmten Personenkreis mit Passwort einsehbar. Nutzen Sie das Anmeldeformular, um Ihre individuelle Benutzerkennung mit den Zugangsdaten anzufordern. Beanstandungen aufgrund der elektronischen Belastungslisten können online erfolgen. Dadurch entfällt zusätzlicher Schriftwechsel. Ein ausführliches Beispiel für die Berechnung eines Nachlasses finden Sie auf Seite 2 der "Erläuterung der Beiträge 2009" rechts unterhalb des roten Balkens. |
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