Prüfgebiete
Die Prüfgebiete der Prüf- und Zertifizierungsstelle MHHW können
grob in die Bereiche "Maschinen" und "Sicherheitsbauteile"
unterteilt werden.
Der Bereich Maschinen beinhaltet neben kompletten Maschinen und Anlagen auch
Teilkomponenten, die bestimmte Sicherheitsaufgaben erfüllen müssen.
Der Bereich der Sicherheitsbauteile erstreckt sich von Schutzeinrichtungen,
wie z.B. Zweihandschaltungen (ZHS) und Lichtgitter (BWS) bis zu kompletten
Mikroprozessorsteuerungen und komplexen Sicherheitsbussystemen.
Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung kann ein Hersteller oder Importeur sein Produkt mit einem Sicherheitszeichen kennzeichnen. Zu diesen Sicherheitszeichen zählt z.B. das GS-Zeichen, welches für "Geprüfte Sicherheit" steht und auf Basis des Gerätesicherheitsgesetzes vergeben wird. Neben dem "GS"-Zeichen kann auch das so genannte "BG"-Zeichen vergeben werden, ein eigenes Zeichen der berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstellen im BG-PRÜFZERT.
Im Gegensatz zu diesen beiden freiwilligen Sicherheitszeichen ist eine "CE" Kennzeichnung vom Hersteller obligatorisch auf jedem Produkt anzubringen, das einer europäischen Richtlinie unterliegt.
Für Hersteller von Maschinen und Sicherheitsbauteilen des Anhanges IV der Maschinenrichtlinie bedeutet dies, dass vorher eine EG-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Prüfstelle zwingend durchzuführen ist, wenn der Hersteller die für das jeweilige Produkt geltenden harmonisierten europäischen Normen nicht einhält oder wenn für dieses Produkt keine harmonisierten Normen existieren.
Die konkreten Prüfgebiete können beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) unter "Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit" (BGZ) eingesehen werden.
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Für die Prüf- und Zertifizierungsstellen
im BG-PRÜFZERT wurde die Prüf- und Zertifizierungsordnung (BGG
902) überarbeitet und aktualisiert. Mit Ausgabedatum April 2004 ist
sie inzwischen erschienen und kann als PDF-Datei herunter geladen werden:
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