Allgemeines
In allen Betriebsbereichen, z.B. in Werkstätten, Fertigungs- und Montagebereichen, auf Bau- und Montagestellen sowie in Verwaltungsbereichen, ist das Arbeiten ohne elektrische Energie nicht mehr denkbar. Die vielfältige Gefährdung durch den elektrischen Strom kann beim Menschen zu Unfällen führen z.B. durch Körperdurchströmung, Lichtbogenbildung und Sekundäreinwirkung sowie Sachgüter schädigen.
Der Unternehmer/Arbeitgeber ist verpflichtet, die für sein Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVVen), Staatlichen Regelwerke, wie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den zugehörigen sowie konkretisierenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
Um Unternehmen hierbei zu unterstützen, wurde die Fachstelle Elektrotechnik eingerichtet. Die dezentrale Einrichtung dieser Organisationseinheit gewährleistet eine direkte und schnelle Reaktion auf Anfragen der jeweiligen Mitgliedsbetriebe.
Aus diesem Grund sind die Spezialisten der Fachstelle Elektrotechnik innerhalb der Präventionsabteilung in jeder Außendienststelle vertreten. Unternehmen können sich mit elektrotechnischen Problemstellungen an die Mitarbeiter wenden.