Häufig gestellte Fragen
Nutzungshinweis
Häufig gestellte Fragen und die Antworten der Fachstelle
Welche Maschinen bedürfen einer CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung?
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Antwort]
Wer muss die CE-Kennzeichnung anbringen und die EG-Konformitätserklärung ausstellen?
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Antwort]
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die CE-Kennzeichnung anbringen zu dürfen?
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Antwort]
An welche Maschinen darf keine CE-Kennzeichnung angebracht werden?
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Antwort]
Welche Maschinen dürfen nur mit einer "Herstellererklärung" ausgeliefert
werden?
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Antwort]
Wie unterscheidet sich eine EG-Konformitätserklärung von einer Herstellererklärung?
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Antwort]
Muss für eine Maschine, die in ein Drittland (z. B. die Türkei) exportiert wird, eine EG-Konformitätserklärung oder Herstellererklärung ausgestellt werden?
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Antwort]
Bedarf eine Altmaschine oder Altanlage, die umgebaut wurde, einer CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung?
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Antwort]
Wann wird eine Maschine/Anlage "wesentlich verändert" mit der Folge, Richtlinienkonformität herzustellen?
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Antwort]
Wann und wie muss für eine Maschine/Anlage eine Gefahrenanalyse durchführt werden?
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Antwort]
Verlangt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Nachrüstung
von Not-Aus-Schalteinrichtungen an Altmaschinen?
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Antwort]
Weitere ausführliche Erläuterungen zu diesem Themenkomplex enthält die Broschürenreihe "Sichere Maschinen in Europa".
Teil 1: "Europäische und nationale Rechtsgrundlagen"
Teil 2: "Herstellung und Benutzung richtlinienkonformer Maschinen"
Teil 3: "Risikobeurteilung und Sicherheitskonzept"
Mitgliedsunternehmen können die Broschüren unter der Telefax-Nr. (0211)
8224 - 543 bei der Berufsgenossenschaft kostenlos in gewünschter Stückzahl
bestellen.