Allgemeines
Mit der Einführung des SGB VII ist der Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Sinne eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsschutzes erweitert worden. Sie haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen.
Durch den technisch-organisatorischen Wandel in der Arbeitswelt, verbunden mit einem Strukturwandel zur Dienstleistungsgesellschaft, nehmen vor allem die arbeitsbedingten Gefährdungen durch psychische Belastungen immer mehr zu. Die Fachstelle stellt sich diesen neuen Herausforderungen durch kompetente und interdisziplinäre Beratung von Arbeitsmedizinern, Arbeitspsychologen, Arbeitswissenschaftlern u.a.