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Hier finden Sie Antworten auf die folgenden Fragen:

1. Worin unterscheiden sich AMS, QMS und UMS?
2. Lässt sich der Arbeitsschutz in ein vorhandenes Qualitäts-/Umweltmanagementsystem integrieren?
3. Welche Managementsysteme gibt es im Bereich Arbeitsschutz?
4. Ist der Nationale Leitfaden zu AMS allgemein anerkannt?
5. Gibt es eine Norm zum AMS?
6. Sind Zertifizierungen von Arbeitsschutzmanagementsystemen durch die Berufsgenossenschaften möglich?
7. Was unterscheidet ein AMS vom bisherigen Arbeitsschutz?
8. Welche Kosten sind mit der Zertifizierung eines AMS verbunden?
9. Ist eine Zertifizierung des AMS sinnvoll?
10. Welchen "Papieraufwand" muss das Unternehmen für ein AMS betreiben?
11. Welche Aufgaben hat ein AMB?
12. Welche Unterschiede gibt es zwischen den verschiedenen Leitfäden zum Arbeitsschutzmanagement?
13. Ist ein integriertes Managementsystem sinnvoll?
14. Wie lassen sich die Anforderungen in Kleinbetrieben umsetzen?
15. Gibt es Hilfsmittel zur Einführung von AMS?
16. Welche Vorteile bringt ein AMS?
17. Was bringt es mir als Betrieb, meine Arbeitsschutzmaßnahmen in ein System einzubinden?
18. Welches Managementsystem ist für meinen Betrieb das geeignete?
19. Wie unterstützt mich die BG bei der Einführung und Pflege meines AMS?
20. Was ist überhaupt ein Managementsystem?
21. Welche Kosten entstehen dem Unternehmen für die Beratungstätigkeit der BG?
22. Gibt es seitens der BG oder der Behörden Erleichterungen bei einem zertifizierten Managementsystem?
23. Gibt es Fördermöglichkeiten für die Einführung von AMS oder UMS?
24. Wie stelle ich sicher, dass meine Führungskräfte ihre Pflichten im Arbeitsschutz kennen, ernst nehmen und umsetzen?
25. Wie hoch ist der zeitliche Aufwand für die Einführung von AMS?
26. Welche Vorteile bietet das Gütesiegel „Sicher mit System“?

 

1. Worin unterscheiden sich AMS, QMS und UMS?
Managementsysteme beschreiben die Aufbauorganisation und die betrieblichen Abläufe als Prozesse. Sie setzen jedes für sich Schwerpunkte; haben aber viele inhaltliche und strukturelle Gemeinsamkeiten und Überschneidungen. Durch die Einführung vom Managementstrukturen (AMS, QMS, UMS) kann der Betrieb als ganzes profitieren in dem Zuständigkeiten und Abläufe genau geregelt werden.


Ist ein Qualitäts-/Umweltmanagementsystem bereits vorhanden ist die Integration eines AMS mit geringem Aufwand zu realisieren.

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2. Lässt sich der Arbeitsschutz in ein vorhandenes QMS / UMS integrieren?
Grundsätzlich ist die Integration des Arbeitsschutzes in das Qualitäts-/Umweltmananagementsystem möglich und sinnvoll.
Insbesondere die Aufbau- und Ablauforganisation und die Prozesse des Unternehmens liegen dann bereits dokumentiert vor und müssen nicht neu beschrieben und umgesetzt werden. Die für den Arbeitsschutz relevanten Stellen- und Funktionsbeschreibungen sind teilweise zu ergänzen. (Pflichtenübertragung für Vorgesetzte; Bestellungen für Personen mit arbeitsschutzrelevanten Aufgaben)
"Arbeitsschutzspezifische" Abläufe und Verfahren (z. B. Organisation der Ersten Hilfe) müssen gesondert beschrieben werden.

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3. Welche Managementsysteme gibt es im Bereich Arbeitsschutzt?

  1. Gütesiegel „Sicher mit System“ (SmS) der Metall-Berufsgenossenschaften
    SmS ist ein Managementsystem in Anlehnung an den Nationalen Leitfaden und wird von den Berufsgenossenschaften begutachtet.
  2. OHSAS 18001
    Die OHSAS 18001:2007 ist strukturell an die ISI 9000 Familie angepasst und damit zertifizierbar. Sie ist bereits in einigen europäischen Ländern nationale Norm.
  3. NFL "Nationaler Leitfaden“
    Deutsche Umsetzung des internationalen Arbeitsschutzleitfadens der ILO
  4. SCC "Sicherheitszertifikat Kontraktoren"
    SCC wird als Arbeitsschutzvorgabe u. a. von Auftraggebern aus der chemischen Industrie gefordert.
  5. OHRIS
    OHRIS ist ein Managementsystem, das sich am Nationalen Leitfaden orientiert und hauptsächlich in Bayern und Sachsen verbreitet ist.
  6. ASCA
    ASCA wurde auf Grund eines Chemieunfalles in Hessen ins Leben gerufen und wird durch die Chemische Industrie in Hessen angewandt.

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4. Ist der Nationale Leitfaden zu AMS allgemein anerkannt?
Der Deutsche "Nationale Leitfaden für AMS" (NLF) beruht auf einem Leitfaden des International Labour Office in Genf. Dieser wurde als internationaler Standard entwickelt. Der NLF wurde als dessen deutsche Umsetzung von Bund, Ländern, Sozialpartnern und Unfallversicherungsträgern gemeinsam verabschiedet.
Eine allgemein anerkannte Norm (wie im QMS die ISO 9000 ff.) gibt es im Arbeitsschutz bisher nicht.
Der NLF deckt allerdings die üblichen nationalen und internationalen Anforderungen an ein AMS ab.
Gegenüber SCC (Sicherheitszertifikat für Kontraktoren) ergeben sich jedoch Unterschiede. Fordert der Kunde ein SCC-Zertifikat (dies ist z. B. in der chemischen Großindustrie üblich), so ist vorab zu klären, ob ein Managementsystem nach OHSAS 18001, dem Gütesiegel Sicher mit System oder dem NLF alternativ akzeptiert wird.

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5. Gibt es eine Norm zum AMS?
Eine allgemein anerkannte Norm (wie im QMS die ISO 9000 ff.) gibt es im deutschen Arbeitsschutz bisher nicht.
Als bisher einziger offizieller internationaler Standard zum AMS wurde durch das International Labour Office in Genf der "ILO-Leitfaden" entwickelt.
Die deutsche Umsetzung dieses Leitfadens, der "Nationale Leitfaden" (NLF) deckt somit die üblichen nationalen und internationalen Anforderungen an ein AMS ab.
Ein weiterer weit verbreiteter Leitfaden ist die OHSAS 18001. Dieser wurde bereits durch einige europäische Länder zur nationalen Norm erhoben. Etliche Zertifizierungsgesellschaften benutzen die OHSAS 18001 als Zertifizierungsgrundlage.

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6. Sind Zertifizierungen von Arbeitsschutzmanagementsystemen durch die Berufsgenossenschaften möglich?
Eine generelle Forderung zur Einführung eines AMS gibt es seitens der Berufsgenossenschaften nicht. Dies legt der "Gemeinsame Standpunkt" von Bund, Ländern, Sozialpartnern und Unfallversicherungsträgern fest.
Mittlerweile fordern einige Unternehmen zertifizierte Arbeitsschutzmanagementsysteme von ihren Zulieferern. Bevorzugte Systeme sind die Gütesiegel der Berufsgenossenschaften und OHSAS 18001.
Verschiedene Berufsgenossenschaften bestätigen ihren Mitgliedern die erfolgreiche Einführung von AMS.
Die Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft begleitet und berät Ihre Mitgliedsbetriebe bei der Einführung von AMS.
Der Großteil unserer Mitglieder sind Klein- und Kleinstbetriebe, für die eine externe Zertifizierung einen erheblichen Kostenfaktor darstellt. Für diese Unternehmen bietet die MMBG die Begutachtung nach dem Gütesiegel „Sicher mit System“ an.

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7. Was unterscheidet ein AMS vom bisherigen Arbeitsschutz?
Der Arbeitsschutz wurde bisher reaktiv und situationsbedingt betrieben, d. h. ein Fehler wurde erkannt, analysiert und abgestellt. Hierdurch wurden vielfältige Verbesserungen, insbesondere im technischen Arbeitsschutz, erzielt.
Ein Managementsystem verfolgt einen präventiven Ansatz: Ziel ist es, den Arbeitsschutz nachhaltig, nachvollziehbar und systematisch zu organisieren und zu verbessern. Dieser Zielsetzung verpflichtet sich die oberste Leitung in der Unternehmenspolitik. Hierzu werden konkrete Ziele beschrieben und im Unternehmen umgesetzt. Der Erfolg wird gemessen und bewertet.
Diese systematische Vorgehensweise greift in sämtliche Bereiche der betrieblichen Organisation und Abläufe ein.
Zur Nachvollziehbarkeit ist es erforderlich, die Abläufe zu dokumentieren und Aufzeichnungen zu führen.

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8. Welche Kosten sind mit der Zertifizierung eines AMS verbunden?
Die Kosten einer Zertifizierung lassen sich vorab nicht genau beziffern. Sie sind abhängig von der Betriebsgröße und dem gewählten Zertifizierungsunternehmen.
Die Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) gibt den Zertifizierern Richtlinien für den zeitlichen Rahmen von Audits vor.
Begutachtungsleistungen durch die Berufsgenossenschaft nach dem Gütesiegel „Sicher mit System“ sind bereits mit der Beitragszahlung an die MMBG abgegolten.
Kostenintensiv ist jedoch häufig nicht die Zertifizierung, sondern die vorangehende Beratung. Grundsätzlich sehen alle Berufsgenossenschaften Beratungen zur Einführung von AMS (z. B. Gütesiegel) als Teil ihres gesetzlich vorgeschriebenen Präventionsauftrages an.

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9. Ist eine Zertifizierung des AMS sinnvoll?
Eine Zertifizierung liegt im Ermessen des Unternehmens bzw. wird in Einzelfall von den Geschäftspartnern erwartet. Bei der Zertifizierung handelt es sich um eine Überprüfung des Systems durch eine externe unabhängige Stelle.
Grundsätzlich könnte dies natürlich auch nur betriebsintern erfolgen (internes Audit).

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10. Welchen "Papieraufwand" muss das Unternehmen für ein AMS betreiben?
Der Papieraufwand entspricht dem von anderen Managementsystemen. Liegt ein QMS/UMS bereits vor, wird der Papieraufwand nur geringfügig vergrößert.
Ein Großteil der im Arbeitsschutz geforderten Dokumentation ist durch Rechtsgrundlagen vorgeschrieben (z. B. Gefahrstoffkataster, Betriebsanweisungen, Gesundheitsdatei, Prüfaufzeichnungen etc.) und sollte bereits vorhanden sein. Sie können in ein AMS integriert werden.
Für ein AMS muss zudem schriftlich festgehalten werden:

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11. Welche Aufgaben hat ein AMB?
Der Arbeitsschutzmanagementbeauftragte ist verantwortlich für Entwicklung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und Verbesserung des AMS. Er ist gegenüber der obersten Leitung des Unternehmens regelmäßig berichtspflichtig, insbesondere über die AMS-Leistung. Darüber hinaus soll er die Notwendigkeit und Möglichkeit von Verbesserungen aufzeigen. Er fördert die Beteiligung aller Führungskräfte und Mitarbeiter am AMS.

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12. Welche Unterschiede gibt es zwischen den verschiedenen Leitfäden zum Arbeitsschutzmanagement?
Die Anforderungen der verschiedenen Leitfäden unterscheiden sich nicht wesentlich, allerdings werden einzelne Elemente z. T. unterschiedlich sortiert oder bezeichnet. Grundsätzlich fordern alle die Regelung folgender Aspekte:

  1. Politik:
    Aufstellung einer Arbeitsschutzpolitik; Festlegung von Arbeitsschutzzielen
  2. Organisation:
    Bereitstellung von Ressourcen; Regelung von Zuständigkeiten und Verantwortung; Organisation der Mitwirkung, Klärung der Rechte und Pflichten der Beschäftigten; Qualifikation und Schulung; Dokumentation; Organisation von Kommunikation und Zusammenarbeit
  3. Planung und Umsetzung:
    Erstmalige Prüfung (Ist-Analyse); Ermittlung von rechtlichen und sonstigen Verpflichtungen; Ermittlung von Arbeiten, Abläufen und Prozessen (Planung); Beurteilung von Gefährdungen; Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Gefährdungen; Regelungen für Betriebsstörungen und Notfälle; Organisation des Beschaffungswesens; Regelungen für die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen; Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge; Gesundheitsförderung; Änderungsmanagement
  4. Messung und Bewertung:
    Leistungsüberwachung und Messung; Untersuchungen (Analysen); Interne Audits; Bewertung durch die oberste Leitung; Verbesserungsmaßnahmen; Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen; Kontinuierliche Verbesserung

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13. Ist ein integriertes Managementsystem sinnvoll?
Ein integriertes Management (IMS) vereint Qualität, Umweltschutz und Arbeitsschutz.
Da die einzelnen Systeme viele Parallelen aufweisen können durch ein IMS Doppelregelungen vermieden und Synergieeffekte genutzt werden.
Über die Tiefe der Integration entscheidet das Unternehmen selbst.

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14. Wie lassen sich die Anforderungen in Kleinbetrieben umsetzen?
Die Grundlage für zertifizierbare Arbeitsschutzmanagementsysteme sind Leitfäden, in denen die Anforderungen an das AMS, die Dokumentation und die Aufzeichnungen dargestellt sind. Kleinbetriebe müssen prinzipiell diese Anforderungen genauso erfüllen wie größere Unternehmen.
Ein für Mitgliedsunternehmen angepasstes AMS ist das Gütesiegel der Metall-Berufsgenossenschaften. Entsprechende Informationen sind durch die Aufsichtspersonen erhältlich oder bei der Arbeitsgruppe "Managementsysteme und Organisation". [ Kontakte ]

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15. Gibt es Hilfsmittel zur Einführung von AMS?
Ja. Fast jeder Leitfaden ist durch Handlungshilfen untersetzt. Zum Beispiel:

 

16. Welche Vorteile bringt ein AMS?

Die Einführung eines AMS

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17. Was bringt es mir als Betrieb, meine Arbeitsschutzmaßnahmen in ein System einzubinden?
Rechtssicherheit und kontinuierliche Verbesserung!
Bisher war die Vorgehensweise im Arbeitsschutz durch Unfallverhütungsvorschriften vorgegeben. Mit Einführung des Arbeitsschutzgesetzes, in Krafttreten von Verordnungen (Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung etc.) und dem kontinuierlichen Wegfallen der Unfallverhütungsvorschriften sind die Anforderungen an die Unternehmen gestiegen.
Heute werden nur noch allgemeine Schutzziele vorgegeben. Die Umsetzung dieser Ziele liegt in der Eigenverantwortung der Unternehmen. Einerseits gibt es somit mehr Handlungs- und Entscheidungsspielräume, andererseits werden höhere Anforderungen hinsichtlich der Organisation des Arbeitsschutzes gestellt. Im Zweifelsfall hat der Unternehmer nachzuweisen, dass er alles Notwendige durchdacht, geplant und organisiert hat und ihn somit kein Organisationsverschulden trifft.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer mit den §§ 3 - 6,

Dies ist eine systematische Vorgehensweise mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung, die typisch für Managementsysteme ist.

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18. Welches Managementsystem ist für meinen Betrieb das geeignete?
Für welches Management sich ein Betreib entscheidet hängt von folgenden Parametern ab:
- Kundenforderungen
- Betriebsgröße
- vorhandene Managementsysteme
- betriebsspezifische Besonderheiten
Natürlich helfen wir Ihnen gerne dabei, einen passenden Leitfaden auszuwählen und Ihr AMS zu gestalten; so, dass es zu Ihnen, Ihrem Betrieb und Ihren Mitarbeitern passt.

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19. Wie unterstützt mich die BG bei der Einführung und Pflege meines AMS?
Die Arbeitsgruppe Managementsysteme und Organisation der MMBG/HWBG unterstützt Sie bei der Einführung Ihres Managementsystems. Die konkrete Umsetzung im Betrieb erfolgt jedoch durch Ihre Mitarbeiter.
Wie diese Unterstützung aussehen soll, hängt von Ihren Zielen und Bedürfnissen ab. Grundsätzlich können wir Sie in allen Phasen begleiten - von der Analyse über die Planung und Realisierung des Projektes (Voraudit) bis hin zur Auswahl eines möglichen Zertifizierers. Begleitend bieten wir Ihnen Workshops, moderierte Zirkel und Schulungsmaßnahmen an.
Auch nach Abschluss des Projektes stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, z. B. wenn es darum geht, geänderte Rechtsvorschriften einzupflegen, ein externes Audit durchzuführen oder weitere Verbesserungsmöglichkeiten zu entwickeln.

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20. Was ist überhaupt ein Managementsystem?
Ein Managementsystem ist ein Instrument zur systematischen und gezielten Unternehmensführung. Ziele (selbst gesetzte oder auch durch Rechtsgrundlagen vorgegebene) werden systematisch angestrebt, ihre Erreichung wird gemessen - das Managementsystem ist also zugleich ein betriebliches Kontrollinstrument und dient der Erfüllung aller betrieblichen Sorgfaltspflichten.

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21. Welche Kosten entstehen dem Unternehmen für die Beratungstätigkeit der BG?
Für Mitgliedsunternehmen der Maschinenbau- und Metall-BG sowie der Hütten- und Walzwerks-BG ist die Beratung nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Lediglich die Dienstleistungen der berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungsstelle für die Zertifizierung nach ISO 9001 (Bereich QMS) sind kostenpflichtig.

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22. Gibt es seitens der BG oder der Behörden Erleichterungen bei einem zertifizierten Managementsystem?
Hat das Unternehmen ein durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001, ergeben sich z.T. erhebliche Erleichterungen im Verwaltungsvollzug bei den Berichts- und Anzeigepflichten im Rahmen des Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrechtes.
Die Arbeitsschutzbehörden verschiedener Bundesländer (z. B. Bayern, Sachsen, Hessen) verzichten bei Betrieben mit einem geprüften Arbeitsschutzmanagementsystem auf die detaillierte Überwachung; d. h. es wird eine Systemkontrolle vorgenommen: Erfüllt das Managementsystem alle Anforderungen und ist es im Betrieb tatsächlich umgesetzt, so wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen sich eigenverantwortlich überwacht und kontinuierlich verbessert. Geprüft wird in den Folgejahren lediglich, ob das AMS weiterhin funktioniert, ob Defizite abgebaut und Verbesserungen erreicht wurden.
Die Verwaltungsgemeinschaft der Maschinenbau- und Metall-BG und der Hütten- und Walzwerks-BG nimmt nach wie vor ihren gesetzlichen Auftrag der Überwachung und Beratung wahr. Ein gut dokumentiertes AMS erleichtert allerdings den Überwachungsaufwand erheblich.

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23. Gibt es Fördermöglichkeiten für die Einführung von AMS oder UMS?
Fördermöglichkeiten im Umweltschutz zielen meist auf die Entwicklung umweltfreundlicher Produkte oder Verfahren hin. Vereinzelt gibt es EU-geförderte Projekte zur Einführung von Umweltmanagement in kleinen und mittleren Unternehmen. Diese sind in der Regel an die Länder gebunden und über die zuständige Landesbehörde zu erfahren.
Die Einführung von AMS ist in der Regel nicht "förderungsfähig". Allerdings können unter Umständen Fördermittel für besonders innovative Projekte der Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung beantragt werden, z. B. über die "Initiative Neue Qualität der Arbeit - INQA" des BMWA oder über Projekte der Länder (in NRW etwa die "Gemeinschaftsinitiative Gesünder Arbeiten - GIGA").
Darüber hinaus vergibt die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung e.V. Preise für im Sinne des Arbeitsschutzes vorbildliche Problemlösungen und Produkte.

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24. Wie stelle ich sicher, dass meine Führungskräfte ihre Pflichten im Arbeitsschutz kennen, ernst nehmen und umsetzen?
Der Arbeitsschutz muss fundamentaler Bestandteil der Unternehmenskultur sein, von der Unternehmensleitung vorgegeben und gelebt. Hierdurch werden betriebliche Führungskräfte zur Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion angehalten.
Konkrete Möglichkeiten sind z. B.:

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25. Wie hoch ist der zeitliche Aufwand für die Einführung von AMS?
Der zeitliche Aufwand hängt ab von:
- der Größe und Komplexität des Unternehmens
- vorhandenen, nutzbaren Regelungen und Strukturen
- Zielen und Bedürfnissen des Unternehmens
- der eventuell beabsichtigten Integration in andere Managementsysteme.
- den im Unternehmen für das Projekt verfügbaren zeitlichen und personellen Ressourcen.
Grundsätzlich sollte die Einführung eines AMS wie jedes andere Projekt gesehen werden, für das ein realistischer Rahmenterminplan entwickelt wird, der dann schrittweise umgesetzt und kontrolliert werden kann.
Die Arbeitsgruppe Managementsysteme und Organisation der Maschinenbau- und Metall-BG unterstützt Sie dabei gern.

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26. Welche Vorteile bietet das Gütesiegel?
Das Gütesiegel ist insbesondere ein für Kleinbetriebe (< 250 Mitarbeiter) entwickeltes AMS. Mit Hilfe von Checklisten wird die Ist-Situation und der sich daraus ergebende Handlungsbedarf ermittelt. Praxishilfen erleichtern die Umsetzung bei der Einführung. Sind alle Vorgaben erfüllt, erteilt die BG ein auf 3 Jahre befristetes Zertifikat mit der Möglichkeit der Verlängerung. In Einzelfällen kann das Zertifikat um den Zusatz "erfüllt die OHSAS 18001 oder andere Systeme" erweitert werden.

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