Voraussetzungen für die Teilnahme
- Mitgliedsbetrieb der MMBG oder HWBG
- Kleiner bzw. mittlerer Betrieb bis zu ca. 250 Mitarbeitern
- Keine Vorbehalte seitens der staatlichen Arbeitsschutzbehörde
- Keine Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft oder die staatliche Arbeitsschutzbehörde gegen Unternehmer oder Führungskräfte in den letzten zwei Jahren, keine anhängigen Bußgeldverfahren
- Maximal zweimal Höchstzuschlag im Beitragsausgleichsverfahren in den letzten vier Jahren
- Kein tödlicher oder schwerer Unfall, der auf technische oder organisatorische Versäumnisse des Unternehmens zurückzuführen ist, im laufenden Kalenderjahr oder im Jahr davor
- Teilnahme des Unternehmers und aller Führungskräfte mit Unternehmerpflichten (bis Meisterebene) an einem mindestens eintägigen berufsgenossenschaftlichen Seminar für Führungskräfte