Veröffentlichung, Befristung, Gültigkeit
- Veröffentlichung durch die MMBG im Mitteilungsblatt und anderen Printmedien sowie im Internet
- Gültigkeit ist auf drei Jahre begrenzt, kann auf Antrag nach erneuter Begutachtung um weitere drei Jahre verlängert werden
- Gütesiegel wird ungültig, wenn die Frist abgelaufen ist und eine Verlängerung nicht beantragt wurde
- Gütesiegel kann zurückgezogen werden, wenn das Unternehmen die Bedingungen, die sich aus der mit der MMBG geschlossenen Vereinbarung ergeben, nicht mehr erfüllt (jährliche Überprüfung)