Der Präventionsausschuss der Maschinenbau- und Metall-BG hat in seiner Sitzung am 4. Februar 1997 beschlossen, die Auszeichnung der Sicherheitsbeauftragten zukünftig nach 15- bzw. 25-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter vorzunehmen. Bei der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft können auf Beschluss des Präventionsausschusses am 13.02.1997 die Sicherheitsbeauftragten nach 10-, 20- bzw. 30-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit ausgezeichnet werden. Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen in unseren Mitgliedsunternehmen den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Insbesondere überzeugen sie sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen, der persönlichen Schutzausrüstungen und machen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam. Diese ehrenamtliche Tätigkeit ist oft keine dankbare Aufgabe. Deshalb ist die Anerkennung dieser freiwillig, im Interesse des Unternehmens und aller dort Tätigen geleisteten Arbeit besonders wichtig. Daher bitten wir Sie, uns Ihre in der Funktion eines/einer Sicherheitsbeauftragten tätigen Personen (Vor- und Zuname) mit Angabe der Dauer (Tag der Bestellung) dieser Tätigkeit zu benennen.

Nützliche Anerkennungsgaben liegen bereit.

Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Aufsichtsperson.

Beratung / Service >> Ehrung von Sicherheitsbeauftragen