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Die Unfallanzeige Die gesetzliche Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall (z. B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat. Anzeigepflichtig ist der Unternehmer oder eine bevollmächtigte Person, die vom Unternehmer mit der Erstattung der Anzeige beauftragt ist. Der Unternehmer oder sein Bevollmächtigter muss die Anzeige binnen 3 Tagen erstatten, nachdem er von dem Unfall Kenntnis erhalten hat. Neben der Versendung per Post besteht auch die Möglichkeit der Anzeige durch Datenübertragung, wenn der Empfänger dies z. B. auf seiner Homepage anbietet. Die Unfallanzeige online ausfüllen Die Unfallanzeige kann auch über eine geschützte Webseite übermittelt werden. Dieser Bereich ist nur nach vorheriger Anmeldung für einen bestimmten Personenkreis mit Passwort einsehbar.Nutzen Sie das Anmeldeformular, um Ihre individuelle Benutzerkennung mit den Zugangsdaten anzufordern.
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