Rehabilitation

Die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation zuständig.

Sie steuern und koordinieren die medizinische Behandlung (medizinische Rehabilitation) sowie die Wiedereingliederung in den Beruf (berufliche Rehabilitation) und in das soziale Umfeld (soziale Rehabilitation).

Für die Sicherung des Lebensunterhalts in der Phase der Rehabilitation zahlen die Berufsgenossenschaften ein Verletztengeld bzw. Übergangsgeld.

Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter Rehabilitation.

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