Verkehrssicherheitsprogramm für Fahrer von Kleintransportern
In den letzten Jahren hat die Zahl der zugelassenen Kleintransporter erheblich zugenommen, weil in der Industrie die Just-in-time-Anlieferung und oft auch ein 24-Stunden-Service üblich sind. Dementsprechend hat auch die Zahl der Unfälle, an denen Kleintransporter beteiligt sind, zugenommen.
Die technische Ausstattung der Fahrzeuge ermöglicht Höchstgeschwindigkeiten von häufig über 160 km/h. Dem Fahrer wird damit eine Pkw-ähnliche Teilnahme am Straßenverkehr vorgetäuscht, obwohl die tatsächlichen Fahreigenschaften insbesondere im beladenen Zustand mehr denen eines (Klein-)LKW ähneln.
Unfallfaktoren sind z. B. mangelnder Sicherheitsabstand, Zeitdruck, nicht angepasste Geschwindigkeiten, lange Fahrzeiten, Übermüdung oder ungenügende Sicherung der Ladung. Auch das Fahrzeug selbst kann eine Unfallursache sein. So ist das Fahrverhalten eines Kleintransporters bedingt durch den hohen Schwerpunkt und die große Windangriffsfläche unterschiedlich in Abhängigkeit von der Beladung. Eingeschränkte Sicht, fehlender Einweiser beim Rangieren bzw. fehlende technische Hilfsmittel (z. B. Rückwarneinrichtung) können weitere Gründe für einen Unfall sein.
Viele der bei den Berufsgenossenschaften versicherten Betriebe haben in ihrem Fuhrpark Kleintransporter. Daher ist es für die Berufsgenossenschaften und die Unternehmen von großer Bedeutung, sich beim Thema "Verkehrssicherheit für Fahrer von Kleintransportern" zu engagieren und die Arbeit des DVR zu unterstützen.
Die Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft und die Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft beteiligen sich an den Kosten eines gezielten Sicherheitstrainings für Fahrer von Kleintransportern ihrer Mitgliedsunternehmen.
Das Sicherheitstraining richtet sich an Fahrer leichter Nutzfahrzeuge. Vermittelt werden unter anderem Informationen über Fahrverhalten beladener Fahrzeuge, das Fahren mit Anhänger und die Wirkung der Achsverteilung auf die Sicherheit. Weitere Themen sind die Ladungssicherung sowie vom PKW abweichende gesetzliche Bestimmungen.
Der Veranstalter (z.B. ADAC, ACE, TÜV-Akademie Rheinland) des Trainings kann frei gewählt werden. Das Mitgliedsunternehmen fordert vor dem Trainingstermin eine Teilnehmer-/Anmeldeliste bei uns an und trägt die Namen der einzelnen Personen ein.
Am Tag des Sicherheitstrainings bestätigt der Moderator der durchführenden Organisation die Teilnahme. Nach dem Sicherheitstraining erstatten wir aufgrund der vom Mitgliedsbetrieb eingesandten Rechnung des Veranstalters und der vollständig ausgefüllten Teilnehmerliste 80% der reinen Trainingsgebühren, höchstens 76 Euro pro Person.
Kosten für Übernachtungen, Verpflegung und Versicherung sind ausgenommen.
Informationen unter
Telefon: 0211 8224-544,
Herr Andreas Pera
in Vertretung Freitag 8.30 Uhr - 14.30 Uhr:
Telefon: 0211 8224-477, Frau Knüppelberg
Für Anträge von Mitgliedern der Hütten- und Walzwerks-BG:
Telefon: 0211 8224-563, Frau Petra Eichholz
Faxabruf unter Telefax: 0211 8224-689.
Allgemeine Informationen und Anmeldeformular:
Die Rechnung oder ein Online-Abbuchungsbeleg ist dem Antrag beizufügen.
Allgemeine
Infos
Der Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) hat noch weitere Angebote. Dort finden Sie auch eine Übersicht der Veranstalteradressen.